INSTANDHALTUNGSSTELLE

Die Aufgaben als Instandhaltungsstelle sind in der Verordnung (EU) 445/2011 verbindlich
für alle Halter von Eisenbahngüterwagen geregelt.
Für Betriebe, welche diese Aufgabe übernehmen, ist eine besondere Zertifizierung
erforderlich. Die dafür erforderlichen Managementsysteme aufzubauen und
aufrecht zu erhalten, erfordert neben Fachwissen auch ein umfangreiches
spezialisiertes IT-System.
Wir übernehmen die Aufgaben der Instandhaltungsstelle als Dienstleister
für alle, die ihre Fahrzeugflotte weiterhin selbstbestimmt betreiben,
aber nicht die Verantwortung für die Instandhaltung der Fahrzeuge
übernehmen können oder möchten.
INSTANDHALTUNGSENTWICKLUNG

Die Instandhaltungsentwicklung (ECM 2) ist eine wichtige Aufgabe für den Instandhaltungsverantwortlichen, um eine hohe Verfügbarkeit, einen sicheren Betrieb und geringe Kosten zu gewährleisten. Dazu gehören z. B.:
- Planung der Instandhaltungsaufgaben
- Gewährleistung der Konformität mit den Interoperabilitätsanforderungen
- Fachliche Unterstützung der Werkstätten
- Überwachung und Abnahme der Instandhaltungsleistungen
- Zulassung und Intebtriebnahme von Güterwagen
- Verwaltung und Pflege der Instandhaltungsdokumentation
- Gewährleistung des Qualitäts- und Kompetenzmanagements
- Führung der Fahrzeugakte
FUHRPARK - INSTANDHALTUNGSMANAGEMENT

Das ECM 3 dient dazu, alle schadhaften bzw. planmäßig instandzuhaltenden Wagen, die außer Betrieb genommen sind, der Instandhaltung zuzuführen. Dazu erstellen wir einen qualifizierten Auftrag zur Instandhaltung an die Werkstatt. Nach Abschluss prüfen wir die Dokumente, so dass die Fahrzeuge wieder in Betrieb genommen werden können. Wir nutzen ein elektronisches Wageninformationssystem (el.WIS), das die Anforderungen der Richtlinie in allen Punkten erfüllt. Darunter fallen z. B.:
- die örtliche und zeitliche Verfolgung schadhafter Wagen,
- der Sicherstellung der Instandhaltungsaufträge gemäß EU-Verordnung,
- der Prüfung der Protokolle und Leistungsnachweise,
- die Rückverfolgbarkeit der Instandhaltungsleistungen und
- die zeitnahe Bescheinigung zur Wiederinbetriebnahme